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KI für ein gutes Altern. Teilnahmebedingungen für Seniorenorganisationen.

Ziel

Ältere Menschen begegnen in ihrem Alltag regelmäßig Technologien, die auf Künstlicher Intelligenz basieren. Daraus ergeben sich zahlreiche Fragestellungen wie:

Was steckt überhaupt hinter dem Begriff der Künstlichen Intelligenz? Können KI-Technologien zu einem guten Leben im Alter beitragen? Wo liegen die Chancen, wo aber auch die Grenzen von KI-Systemen? Welche ethischen Fragestellungen ergeben sich daraus? Kann KI zu Altersdiskriminierung zu führen? Was bedeutet KI-Regulierung? Ist KI dazu in der Lage, die Arbeit der eigenen Organisation zu unterstützen? Wo und wie können sich Seniorenorganisationen in Diskussionen zum Thema Künstliche Intelligenz einbringen? Wo bestehen Einflussmöglichkeiten bei der Entwicklung, dem Einsatz und der Überprüfung von Wirkungen der KI in den verschiedenen Lebensbereichen?

Die BAGSO möchte in ihrem Projekt „KI für ein gutes Altern“ diesen Fragen gemeinsam mit Seniorenorganisationen auf den Grund gehen.
Das Projekt wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemäß der Förderrichtlinie zur Stärkung der Nutzung von Daten und Technologien unter Anwendung „Künstlicher Intelligenz“ für das Gemeinwohl gefördert und von der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen umgesetzt.

 

Förderung

Unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Projektmittel werden zehn landes- oder bundesweit aktive Seniorenorganisationen als Projektpartner gesucht, die sich intensiv mit dem Themenfeld Künstliche Intelligenz auseinandersetzen und daran mitwirken möchten, dass sich ältere Menschen aktiv in die Diskussionen über KI einbringen können.

Die ausgewählten Seniorenorganisationen gewinnen bei Online-Veranstaltungen Kompetenzen im Themenfeld KI, erhalten Anwendungen und Geräte, mit denen ältere Menschen auf Veranstaltungen KI-basierte Technologien ausprobieren können, und werden finanziell bei der Durchführung eigener Veranstaltungen und Aktivitäten zu Künstlicher Intelligenz unterstützt.

Die geförderten Organisationen erhalten:

  • Förderung eines „KI-Koffers“ im Wert von bis zu 2.500 Euro. Dabei handelt es sich um eine von der BAGSO vorausgewählte Zusammenstellung von Geräten, mit denen KI bei Veranstaltungen erlebbar und demonstrierbar gemacht werden kann (u.a. Sprachassistenten, Tablets, Smartphones, Haushaltsroboter)
  • Förderung von Veranstaltungen zum Thema KI bis zu 2.000 Euro
  • Online-Vorträge zu Themen wie: Was ist KI?, KI im Alltag älterer Menschen, Einsatz von KI für das Gemeinwohl, KI in der eigenen Organisation, Medienkompetenz, Altersdiskriminierung usw. Themenvorschläge der Projektpartner sind erwünscht!
  • Lernmaterialien (z.B. Sachliteratur, Broschüren, Lernspiel)
  • Angebote zum Austausch und zur Vernetzung
  • fortlaufende Informationen rund um Künstliche Intelligenz

 

Teilnahmevoraussetzungen

Teilnehmen können bundes- und landesweit aktive Seniorenorganisationen. Darunter verstehen wir gemeinnützige Verbände, Vereine oder andere Mitgliederorganisationen, die von älteren Menschen (mit-)getragen werden oder die sich für die Belange der älteren Generationen engagieren. Hierzu zählen zum Beispiel Sozialverbände, Behindertenverbände und Patientenorganisationen, kirchliche Organisationen, Seniorenorganisationen von Parteien und Gewerkschaften, Selbsthilfegruppen und Interessenvertretungen, Sportorganisationen sowie Initiativen für das Engagement im Alter. Vorausgesetzt werden:

  • hohes Interesse, sich als Organisation mit dem Thema Künstliche Intelligenz auseinanderzusetzen
  • Grundwissen im Bereich Digitalisierung
  • eine feste Ansprechperson für das Projekt
  • mindestens sechs Teilnehmende für die Qualifizierungsangebote
  • die Bereitschaft, Veranstaltungen zum Themenfeld KI innerhalb der Organisation bzw. für ältere Menschen durchzuführen. Geförderte Veranstaltungen müssen im Jahr 2024 durchgeführt werden.
  • die Bereitschaft, Erfahrungen und Perspektiven an Austauschveranstaltungen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Entwicklung einzubringen (z.B. am 22. April 2024 in Berlin bei der Ideenwerkstatt „KI für ein gutes Altern“)

 

Bewerbungsfrist und Einreichung

Bewerbungen können ab sofort über das Online-Formular auf der Website www.ki-und-alter.de bis zum 29.02.2024 eingereicht werden. Abgefragt werden dort unter anderem Kontaktdaten und Kurzbeschreibung der Organisation, Motivation zur Bewerbung im Projekt „KI für ein gutes Altern“, Reichweite und Netzwerkpartner.

 

Nutzungsrechte

Als Teilnehmende räumen Sie der BAGSO e.V. das Recht ein, die mit den Fördermitteln realisierten Angebote umfassend für Zwecke der Durchführung, Bekanntmachung und Auswertung des Förderprogramms sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen.

 

Haftungsfreistellung

Die Projektpartner stellen die BAGSO frei von Haftungsansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit seinen Aktivitäten entstehen könnten. Dies gilt, sofern Dritte geltend machen, dass die Beiträge ihre Persönlichkeitsrechte, Urheber- oder sonstigen immateriellen Rechte verletzen.

 

Datenschutz

Durch das Anmelden zum Förderprogramm werden personenbezogene Daten erhoben. Diese werden nur zum Zwecke der Durchführung des Programms verwendet. Die Projektpartner sichern zu, bei der Umsetzung seiner Aktivitäten alle datenschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten.

Ermittlung der zu fördernden Initiativen

Bei der Auswahl der teilnehmenden Organisationen werden folgende Kriterien besonders berücksichtigt:

  • schlüssige Darlegung der Motivation zur Beteiligung
  • thematisch passende Schwerpunkte, bei denen KI sinnvoll eingesetzt werden könnte
  • spezielle Zielgruppen, die besonders von KI profitieren könnten
  • Möglichkeit, sich auch nach dem Förderzeitraum mit dem Thema KI auseinanderzusetzen (Nachhaltigkeit)
  • Erreichen eine vergleichsweise großen Anzahl älterer Menschen (Reichweite)
  • die Vielfalt der Seniorenorganisationen sollte sich auch in den gewählten Projektteilnehmenden wiederfinden (Trägervielfalt)
  • regionale Streuung

Die Auswahl der Bewerbungen erfolgt voraussichtlich bis spätestens Mitte März 2024 durch die BAGSO e.V. anhand der oben genannten Kriterien und in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Nach positivem Bescheid wird zwischen den Partnern und der BAGSO e.V. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.

Mit der Bewerbung werden diese Teilnahmebedingungen anerkannt.